AGB

Samen Aders GmbH & Co.KG

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. 1. Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und damit verbundenen Rechtsgeschäfte, die Saatgut nach dem Saatgutverkehrsgeschäft zum Gegenstand haben. Alle Angebote sind freibleibend und ohne Rückwirkung auf früher getätigte Käufe. Die Angebote gelten nur für die aktuell getätigten Anfragen/ Aufträge und sind, soweit nicht anders angegeben, 30 Tage gültig. Die Preise dieser Liste sind Nettopreise für Erwerbsgärtner und in Euro gestellt, sie verstehen sich vorbehaltlich anderer Vereinbarungen ausschließlich Verpackung frei Verladestation sowie zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Umsatzsteuer (MwSt).

1.2 Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Landwirten und sonstigen Unternehmen im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Die AGB werden vom Käufer spätestens mit Entgegennahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

1.4 Änderungen dieser Bedingungen werden dem Vertragspartner schriftlich bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von sechs Wochen seit Bekanntgabe schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird der Verwender den Vertragspartner bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hinweisen.

1.5 Von den AGB abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Vereinbarungen wie Garantien, Änderungen und Nebenabreden sind nur dann wirksam, wenn der Verkäufer den betreffenden Bedingungen oder Vereinbarungen ausdrücklich zu stimmt.

1.6 Soweit mündlich oder fernmündlich Rechtsgeschäfte vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung abgeschlossen werden, gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens als vereinbart, sofern der Empfänger nicht unverzüglich widerspricht. Auf dieser Rechtsfolge wird im Bestätigungsschreiben hingewiesen.

  1. Lieferung und Liefertermine

2.1 Als Tag der Lieferung gilt Tag der Absendung.

2.2 Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart, so hat der Käufer unaufgefordert dem Verkäufer spätestens fünf Werktage vor dem Termin oder dem Fristbeginn mitzuteilen, an welchem Ort die Lieferung zu erfolgen hat („Versandverfügung“). Trifft die Versandverfügung nicht rechtzeitig ein, so kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Käufer eine Nachfrist von mindestens drei Werktagen gesetzt und auch innerhalb dieser Nachfrist keine Versandverfügung erhalten hat. Liefertermine und Lieferfristen werden um die Dauer der Nachfrist verlängert. Entsprechendes gilt, wenn die Versandverfügung entgegen der Vereinbarung nur eine Teil der Lieferung betrifft, hinsichtlich des nichtverfügten Teiles.

2.3 Bestimmt sich die Lieferfrist nur nach dem Zeitpunkt, zu dem dem Verkäufer die Versandverfügung zu geht, so gilt im Zweifel prompte Lieferung gemäß Ziffer 2.5 als vereinbart.

2.4 Ist vereinbart, dass der Käufer die Versandverfügung an einem bestimmten Termin oder innerhalb einer Frist zu erteilen hat, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes. Mangels einer solchen Vereinbarung hat der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Frist für die Erteilung der Versandverfügung zu setzen; alsdann gelten die Bestimmungen der Ziffer 2.2 mit Ausnahme des ersten Satzes.

2.5 Soweit nichts anderes vereinbart wird, ist zu liefern bei der Klausel:

–  „Sofort“, binnen 5 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;

– „Prompt“, binnen 10 Werktagen nach Zugang der Versandverfügung;

 „Anfang eines Monats“, in der Zeit vom 1. bis zum 10. einschließlich;

– „Mitte eines Monats“, in der Zeit vom 11. bis zum 20. einschließlich;

– „Ende eines Monats“, in der Zeit vom 21. bis zum Schluss des Monats;

– „Rechtzeitig zur Aussaat“, frühestens binnen fünf Werktagen nach Zugang der Versandverfügung.

2.6 Bei Vereinbarung einer Zirka-Lieferung ist eine Abweichung der Liefermenge von bis zu 10 von Hundert der im Vertrag benannten Menge vertragsgemäß. Bei einer solchen Abweichung ist der zu zahlende gesamt Kaufpreis entsprechend der Mengenabweichung zu berechnen.

2.7 Der Käufer ist verpflichtet, Teilleistungen abzunehmen.

2.8 Liefert der Verkäufer nicht termin- oder fristgerecht, so hat der Käufer ihm eine Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zur Leistung zu setzten.

Für Lieferungen innerhalb der Nachfrist gilt Ziffer 2.7 entsprechend. Liefert der Verkäufer innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vertragsgemäß, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

2.9 Hat der Verkäufer trotz einer angemessenen Fristsetzung zur Nacherfüllung nur eine Teilleistung bewirkt, so gilt hinsichtlich der nichtbewirkten Teilleistung Ziffer 2.8 Satz 3 entsprechend. Vom ganzen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen kann der Käufer jedoch nur dann, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat.

2.10 Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn der Verkäufer bis zu 10 von Hundert der im Vertrag genannten Mengen zuwenig geliefert hat; insoweit ist eine etwaige Pflichtverletzung des Verkäufers unerheblich. Bei einer Zirka-Lieferung gemäß Ziffer 2.6 gilt Satz 1, wenn der Verkäufer bis zu 10 von Hundert der im Vertrag genannten Zirka-Menge zuwenig geliefert hat.

2.11 Aufträge von Artikeln, die noch nicht verfügbar sind, werden nur unter der Vorraussetzung einer Durchschnittsernte marktfähiger Ware und des guten Ernteeingangs angenommen. Missernten und mangelnde Marktfähigkeit der Ware befreien von der Lieferpflicht.

Bei Verkäufen unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit übernimmt der Verkäufer nicht das Beschaffungsrisiko und es besteht keine Verpflichtung des Verkäufers zur Lieferung, wenn es dem Verkäufer aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist, die Ware zu liefern. Dies ist insbesondere der Fall, wenn

–  der Vorlieferant, mit dem der Verkäufer ein Rechtsgeschäft abgeschlossen hat, um seine Lieferpflicht gegenüber dem Käufer zu erfüllen, seiner Pflicht zur richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Verkäufers nicht nachkommt;

– die zuständige Anerkennungsbehörde der Lieferung die Anerkennung versagt;

– Lieferung aus eigener Vermehrung ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart ist, und die Ware aus eigener Vermehrung aufgebraucht ist.

Eine Verpflichtung des Verkäufers zur Leistung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung bestimmt sich in diesen Fällen nach Ziffer 9.

  1. Versand

Der Versand geschieht auf Gefahr und zu Lasten des Bestellers nach deutlich zu erteilenden Versandvorschriften. Andernfalls handelt der Verkäufer nach bestem Ermessen, ohne jedoch eine Verantwortung zu übernehmen.

Versandkosten werden bei einem Nettoauftragswert unter Euro 100 ,- mit Euro 7,50 in Rechnung gestellt. Bei Aufträgen bis Euro 25,- Nettobestellwert berechnen wir für erhöhten Bearbeitungsaufwand einen Mindermengenzuschlag von Euro 10,- zzgl. Versandkosten. Für Steckzwiebeln, Kartoffeln, Spinat, Hülsenfrüchte, landwirtschaftliche Saaten, Jungpflanzen und Bedarfsartikel werden unabhängig vom Auftragswert Versandkosten berechnet. Sie gelten als separater Auftrag. Die Verpackung wird billigst berechnet. Gegen Transportschäden, auch Frostschäden und Beförderungsverzögerungen, werden die Lieferungen nur auf ausdrückliches Verlangen des Käufers und auf dessen Kosten versichert. Zusatzkosten für Eilversand gehen zu Lasten des Bestellers. Wird Nachnameversand nicht gewünscht, so ist dies ausdrücklich zu bemerken unter Angabe von Referenzen. Nachnamegebühren gehen zu Lasten des Käufers.

Wenn die Parteien nichts anderes vereinbaren, bestimmt der Verkäufer die Art und Weise des Warenversandes sowie die Verladestelle für die Ware.

  1. Behandlung des Saatguts

4.1 Saatgut, das üblicherweise gebeizt oder in sonstiger Weise behandelt zur Anwendung kommt, ist gebeizt oder in der sonstigen Weise behandelt zu liefern, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

4.2 Wird Saatgut, entgegen der Üblichkeit, ungebeizt oder unbehandelt bestellt, geht das daraus entstehende Risiko aus einer nachträglichen Behandlung auf den Käufer über. Will der Käufer sich nach einer von ihm oder in seinem Auftrag durchgeführten Beiz- oder sonstigen Behandlung auf einen Mangel an ungebeizt oder unbehandelt gelieferter Ware berufen, so hat er durch geeignete Beweismittel nachzuweisen, das der Mangel bereits vor der Beiz- oder sonstige Behandlung bestanden hat. Als geeignetes Beweismittel kommt insbesondere ein vor der Beizung gezogenes Sicherungsmuster gemäß 8.2 in Betracht.

  1. Zahlung

5.1 Erfüllungsort für Zahlung ist der Geschäftssitz des Verkäufers.

5.2 Wenn nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen des Verkäufers binnen 14 Tagen nach Empfang des Saatgutes ohne Abzug zu begleichen; andernfalls gerät der Verkäufer ohne Mahnung in Verzug. Erfolgt eine Rechnung erst nach Empfang des Saatgutes, so ist sie binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen; andernfalls gerät der Käufer in Verzug. Satz 2 gilt nicht, wenn dem Käufer die Rechnung nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Rechnungsdatum zugegangen ist; in diesem Fall tritt Verzug erst nach Ablauf von 7 Werktagen nach Zugang der Rechnung ein. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Bei verspäteter Zahlung der Rechnung werden Verzugszinsen und Kosten berechnet.

5.3 Zur Annahme von Wechseln ist der Verkäufer nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet. Wechsel und Schecks werden in jedem Fall nur zahlungshalber angenommen, so dass die Kaufpreisforderung erst mit Leistung des im Wechsel oder Scheck angegebene Betrages und nur in dieser Höhe erlischt.

5.4 Wird dem Verkäufer eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Zahlungsfähigkeit des Käufers bekannt, so ist der Verkäufer befugt, sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich gestundeter Forderungen und solcher aus Wechseln, sofort fällig zu stellen und weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Leistung einer Sicherheit abhängig zu machen. Ist für diese Vorauszahlung eine Frist gesetzt, so ist der Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.

5.5 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen des Verkäufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf dem selbem Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

  1. Beschaffenheitsvereinbarung; gentechnische Einträge

6.1 Als vereinbarte Beschaffenheit des Saatgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz1 BGB gilt ausschließlich Folgendes:

  1. Das Saatgut ist art- und sortenecht;
  2. in Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die Anforderungen gemäß der Anlage 3 zur Verordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsesaatgut vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in anderen Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie.

6.2 Die Sorten, von denen Saatgut zur Aussaat geliefert wird, sind – soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart ist – klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnischer nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet wurden.

Bei Erzeugung dieses Saatgutes wurden Verfahren angewendet, die die Vermeidung  des zufälligen Vorhandenseins gentechnisch veränderter Organismen (GVO) zum Ziel haben. Die Saatgutvermehrung erfolgt auf offenem Feld unter natürlichen Gegebenheiten mit freiem Pollenflug. Es ist deshalb nicht möglich, das zufällige Vorhandensein von GVOs völlig auszuschließen und sicherzustellen, dass das gelieferte Saatgutfrei ist von jeglichen Spuren von GVO.

  1. Mängelrüge

7.1 Der Käufer hat das Saatgut unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach Übergabe zu untersuchen. Wird das Saatgut in geschlossenen Behältnissen zum Zweck des Wiederverkaufs erworben, besteht die Untersuchungspflicht nur, wenn das Behältnis geöffnet wird oder wenn Anzeichen, zum Beispiel an der Verpackung, erkennbar sind, die auf einen Mangel des Saatguts hindeuten.

7.2 Der Käufer hat offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Übergabe gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind vom Käufer ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 2 Werktagen nach bekannt werden, gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Maßgeblich ist der Zugang der Rüge beim Verkäufer. Der Verkäufer kann vom Käufer die Mangelrüge in schriftlicher Form verlangen, dadurch verlängern sich die Fristen in den Sätzen 1 und 2 auf fünf Werktage, wobei der Zugang der Rüge bei Verkäufer maßgeblich ist.

  1. Musterziehung, Einholung eines Sachverständigengutachtens

8.1 Entdeckt der Käufer nach der Lieferung einen Mangel, auf den er sich berufen will, so hat er unverzüglich ein Durchschnittsmuster gemäß 8.2 aus der Lieferung ziehen zu lassen, soweit noch Saatgut vorhanden ist. Der Ziehung eines Durchschnittsmusters bedarf es nicht, wenn der Verkäufer den Mangel anerkannt hat.

8.2 Das Durchschnittsmuster muss gemäß den Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer, eine Industrie- und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an eine der Saatgutprüfstellen (siehe beigefügtes Verzeichnis) zwecks Untersuchung einzusenden, das zweite Teilmuster ist an den Verkäufer zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer. Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befassten Prüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der zweiten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befassten Saatgutprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der zuvor befassten Saatgutprüfstellen übereinstimmen. Liegt eine solche Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als festgestelltes Ergebnis.

8.3 Ist kein Saatgut mehr vorhanden und erkennt der Verkäufer des Saatguts eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten Sachverständigen durchzuführen, zu der Verkäufer und Käufer hinzuzuziehen sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung  stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen für den Sachmangel. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn das Saatgut zum Zweck des Wiederverkaufs erworben worden ist.

  1. Gewährleistung und Haftung des Verkäufers

9.1 Falls der Käufer wegen erkennbarer Mängel oder mangelhafter Keimkraft die Ware mit Recht beanstandet, ist der Verkäufer zur Zurücknahme der Ware, nicht aber zu Ersatzleistung, Preisnachlass oder Schadensersatz verpflichtet.

9.2 Bei allen sonstigen Mängeln haftet der Verkäufer für rechtzeitig nachgewiesenen Schaden, bis zur Höhe des für den betreffenden Artikel berechneten Betrages; eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Der Käufer verzichtet auf alle weiteren gesetzlichen oder privaten Ansprüche. Dasselbe gilt, wenn eine andere als die bedungene Ware geliefert wird. Die Beschreibungen dieses Kataloges gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften. Für die Entwicklung des Aufwuchses übernimmt der Verkäufer keine Gewähr, da dies von äußeren Einflüssen abhängig ist, die nicht nachprüfbar sind. Ausgeschlossen ist die Haftung ferner für Befall des Saatgutes und Übertragung von Krankheiten und Schädlingen.

9.3 Gewährleistungsansprüche, verjähren vom Zeitpunkt der Übergabe ab innerhalb eines Jahres. Das gleiche gilt  für Pflichtverletzungen des Verkäufers, die keine Sach- oder Rechtsmängel betreffen, es sei denn, der Verkäufer verletzt Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers oder eine wesentliche Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar ist.

9.4 Empfehlungen und Informationen des Verkäufers, in welcher Form auch immer, werden nach besten Wissen, aber unverbindlich und ohne Gewähr und jegliche Haftung gegeben. Beschreibungen und Illustrationen in Prospekten, Werbezetteln oder Webseite beruhen auf Erfahrungen in Tests und in der Praxis. Der Verkäufer haftet in keinem Fall aufgrund dieser Informationen für andere Resultate, die evtl. erreicht werden. Der Käufer hat festzustellen, ob die Waren für die beabsichtigte Gartenbauernte und/oder unter den lokalen Gegebenheiten geeignet sind.

9.5 Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

  1. Schadensminderungspflicht

Der Käufer muss alle zumutbaren Maßnahmen treffen, die geeignet sind , den Schaden zumindern. Hätte sich der Schaden abwenden oder verringern lassen, wenn der Mangel alsbald nach Erkennbarkeit gerügt worden wäre, so ist auch dies bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen.

  1. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung

11.1 Sämtliche vom Verkäufer an den Käufer gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer (Vorbehaltsware). Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche der Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen  wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Dies gilt außerdem für Forderungen aus Schecks und Wechseln, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind.

11.2 Durch eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nach 12.1 erwirbt der Käufer kein Eigentum, da er diese für den Verkäufer vornimmt, ohne dass für den Verkäufer daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich Verkäufer und Käufer darüber einig, dass der Käufer dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

11.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern oder zur Aussaat verwenden.

11.4 Der Aufwuchs aus dem vom Verkäufer gelieferten Saatgut ist mit dessen Trennung von Grund und Boden dem Verkäufer bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zur Sicherheit übereignet und wird vom Verkäufer unentgeltlich verwahrt.

11.5 Sämtliche Forderungen des Käufers aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware sind zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Sicherung sämtlicher Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung an den Verkäufer abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen bis zum Widerruf durch den Verkäufer für dessen Rechnung einzuziehen. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

11.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf seine Kosten angemessen zu versichern, sofern dies üblich ist, und einen Schadensfall unverzüglich dem Verkäufer mitzuteilen. Insofern sind Forderungen aus dem Versicherungsvertrag im voraus an den Verkäufer abgetreten, und zwar bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung.

  1. Verwendung des Saatgutes

12.1 Der Käufer verpflichtet sich, das Saatgut nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung zu nutzen. Insbesondere darf der Käufer da Saatgut ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des jeweiligen Sortenschutzinhabers, deren Erteilung im freien Ermessen des Sortenschutzinhabers steht, nicht zur Erzeugung von Vermehrungsmaterial verwenden. Entgegenstehende Bestimmungen des deutschen Sortenschutzgesetzes und der Europäischen Sortenschutzverordnung, insbesondere hinsichtlich des sog. Landwirteprivileges zum Nachbau im eigenen Betrieb, bleiben hiervon unberührt.

12.2 Verletzt der Käufer eine Verpflichtung nach Ziffer 12.1, so hat er auf Verlangen des Verkäufers oder des Sortenschutzinhabers an den Sortenschutzinhaber eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises des Saatgutes zu entrichten. Hiervon unberührt bleibt die Verpflichtung des Käufers zum weitergehenden Schadensersatz.

 

  1. Streitigkeiten

13.1 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag werden nach Wahl des Anspruchstellers durch ein Schiedsgericht für Saatgutstreitigkeiten oder ein ordentliches Gericht entschieden.

13.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf

13.3 Das Schiedsverfahren regelt sich nach deutschem Recht.

  1. Besondere Lieferungsbedingungen

14.1 Die Berechnung erfolgt für jede Sorte, jede Auftragsposition, jede Packungsgröße und jeden Liefertermin getrennt. Falls nichts anderes beim jeweiligen Artikel vermerkt ist, kommen für

Blumensamen folgende Preisstaffeln zur Anwendung:

für gewichtsweise Lieferung:

für kornweise Lieferung:

unter 1/2 g der 1/8-g-Preis ab 100 Korn der 100-Korn-Preis
ab1/2 g der 1-g-Preis ab 250 Korn der 250-Korn-Preis
ab 5 g der 10-g-Preis ab 500 Korn der 500-Korn-Preis
ab 50 g der 100-g-Preis ab 1000 Korn der 1000-Korn-Preis
ab 250 g der 250-g-Preis ab 5000 Korn der 5000-Korn-Preis
Gemüse- und Gewürzsamen folgende Preisstaffeln zur Anwendung:
für gewichtsweise Lieferung: für kornweise Lieferung:
ab 10 g der 10-g-Preis bis 50 Korn der 10-Korn-Preis
ab 50 g der 100-g-Preis ab 50 Korn der 100-Korn-Preis
ab 250 g der 250-g-Preis ab 250 Korn der 250-Korn-Preis
ab 1kg der 1-kg-Preis ab 1000 Korn der 1000-Korn-Preis
ab 2,5 kg der 2,5-kg-Preis ab 2500 Korn der 2500-Korn-Preis
ab 10 kg der 10-kg-Preis ab 10000 Korn der 10000-Korn-Preis
ab 25 kg der 25-kg-Preis ab 50000 Korn der 50000-Korn-Preis
ab 100000 Korn der 100000-Korn-Preis
ab 250000 Korn der 250000-Korn-Preis
ab 500000 Korn der 500000-Korn-Preis
ab 1000000 Korn der 1000000-Korn-Preis
ab 2500000 Korn der 2500000-Korn-Preis

Soll die zur Ablieferung kommende Menge in mehrere Packungen aufgeteilt werden, wird ein Packungszuschlag von Euro -,30 je Packung erhoben. Wird ein Artikel nur in bestimmten Packungsgrößen (z. B. 1/8-g-P., 1-g-P.,

250-K.-P., 1000-K.-P.) angeboten, erfolgt die Berechnung nach folgender Preisstaffel für Packungen:

1-4 Packungen                der 1.-P.-Preis

5-24 Packungen              der 10-P.-Preis

ab 25 Packungen            der 100-P.-Preis

Blumen- und Gemüsesamen werden je Sorte nicht unter der Mindestmenge geliefert und nicht unter dem Mindestmengenpreis berechnet. Die Mindestmenge ist die kleinste je Sorte in diesem Katalog angeführte Gewichtsmenge bzw. Kornzahl. Für Ware, die in Einheiten geführt wird, gilt der Preis je Einheit.

14.2 Eine Rücknahme von gelieferten Packungen kann grundsätzlich nicht erfolgen. Falls eine weitergehende Haftung als die in Ziffer 9.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Berufung auf unabdingbare gesetzliche Vorschriften oder entsprechende Grundsatzurteile geltend gemacht wird, muss der Nachweis der gerügten Mängel, insbesondere fehlender Arten- oder Sortenechtheit und -reinheit vom Käufer mit einer vom Verkäufer oder Züchter verschlossenen, bis dahin ungeöffneten Packung geführt werden. Daraus sind durch vereidigte Probenehmer nach Ziffer 8.2 Durchschnittsmuster zu ziehen.

 

15 Schlussbestimmung

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung werden die Parteien eine wirksame und durchführbaren, die den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt für den Fall, dass die AGB eine unbeabsichtigte Lücke aufweisen.

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Hinweis zu Schlichtungsverfahren

Zur Beilegung von Streitigkeiten kann auch ein Schlichtungsverfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten, unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ beantragt werden.

Wir sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 36 Absatz 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) nicht bereit und dazu auch nicht verpflichtet. Die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien (§ 37 VSBG) ist davon unberührt.

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  • dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

4. Cookies
Wir setzen auf unserer Seite Cookies ein. Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr Browser automatisch erstellt und die auf Ihrem Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Smartphone o.ä.) gespeichert werden, wenn Sie unsere Seite besuchen. Cookies richten auf Ihrem Endgerät keinen Schaden an, enthalten keine Viren, Trojaner oder sonstige Schadsoftware.
In dem Cookie werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir dadurch  unmittelbar Kenntnis von Ihrer Identität erhalten.
Der Einsatz von sog. Session-Cookies dient einerseits dazu, die Nutzung unseres Angebots für Sie angenehmer zu gestalten, so z.B. um zu erkennen, dass Sie einzelne Seiten unserer Website bereits besucht haben. Die Cookies werden nach Verlassen unserer Seite automatisch gelöscht.
Darüber hinaus setzen wir ebenfalls zur Optimierung der Benutzerfreundlichkeit temporäre Cookies ein, die für einen bestimmten festgelegten Zeitraum auf Ihrem Endgerät gespeichert weden. Besuchen Sie unsere Seite erneut, um unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, wird automatisch erkannt, dass Sie bereits bei uns waren und welche Eingaben und Einstellungen Sie getätigt haben, um diese nicht noch einmal eingeben zu müssen.
Zum anderen setzen wir Cookies ein, um die Nutzung unserer Website statistisch zu erfassen und zum Zwecke der Optimierung unseres Angebotes für Sie auszuwerten (siehe Ziff. 5) Diese Cookies ermöglichen es uns, bei einem erneuten Besuch unserer Seite automatisch zu erkennen, dass Sie bereits bei uns waren. Diese Cookies werden nach einer jeweils definierten Zeit automatisch gelöscht.
Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die genannten Zwecke zur Wahrung unserer berechtigten Interessen sowie der Dritter nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO erforderlich.
Die meisten Browser akzeptieren Cookies automatisch. Sie können Ihren Browser jedoch so konfigurieren, dass keine Cookies auf Ihrem Computer gespeichert werden oder stets ein Hinweis erscheint, bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Die vollständige Deaktivierung von Cookies kann jedoch dazu führen, dass Sie nicht alle Funktionen unserer Website nutzen können.

5. Kontaktformular und E-Mail-Kontakt

5.1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung

Auf unserer Internetseite ist ein Kontaktformular vorhanden, welches für die elektronische Kontaktaufnahme genutzt werden kann. Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit war, so werden die in der Eingabemaske eingegeben Daten an uns übermittelt und gespeichert. Diese Daten sind:

  • Ihr Name

  • E-Mail Adresse

  • Ihre Nachricht

Im Zeitpunkt der Absendung der Nachricht werden zudem folgende Daten gespeichert:

  • Die IP-Adresse des Nutzers

  • Datum und Uhrzeit

Für die Verarbeitung der Daten wird im Rahmen des Absendevorgangs Ihre Einwilligung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen.

Alternativ ist eine Kontaktaufnahme über die bereitgestellte E-Mail-Adresse möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.

Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.

5.2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

5.3. Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske dient uns allein zur Bearbeitung der Kontaktaufnahme. Im Falle einer Kontaktaufnahme per E-Mail liegt hieran auch das erforderliche berechtigte Interesse an der Verarbeitung der Daten.

Die sonstigen während des Absendevorgangs verarbeiteten personenbezogenen Daten dienen dazu, einen Missbrauch des Kontaktformulars zu verhindern und die Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme sicherzustellen.

5.4. Dauer der Speicherung

Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten aus der Eingabemaske des Kontaktformulars und diejenigen, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist. Die während des Absendevorgangs zusätzlich erhobenen personenbezogenen Daten werden spätestens nach einer Frist von sieben Tagen gelöscht.

5.5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit

Der Nutzer hat jederzeit die Möglichkeit, seine Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu widerrufen. Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden. Der Widerruf kann jeder Zeit per E-Mail oder per Post an die verantwortliche Stelle (siehe oben) erfolgen. Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.

6. Betroffenenrechte

Sie haben das Recht,

  • gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft Ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggfs. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten zu verlangen

  • gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicheren personenbezogenen Daten zu verlangen

  • gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist

  • gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßg ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 212 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben

  • gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen

  • gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen und

  • gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Kanzleisitzes wenden.

7. Widerspruchsrecht

Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Sie ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation von uns umgesetzt wird.
Möchten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an info@samen-aders.de.

8. Datensicherheit

Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, teilweisen oder vollständigen Verlust, Zerstörung oder gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.

9. Aktualität und Änderung dieser Datenschutzerklärung

Diese Datenschutzerklärung ist aktuell gültig und hat den Stand Juni 2020.

Zur Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons etc.) und diesbezüglicher Einwilligungen setzen wir das Consent Tool "Real Cookie Banner" ein. Details zur Funktionsweise von "Real Cookie Banner" findest du unter https://devowl.io/de/rcb/datenverarbeitung/. Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Verwaltung der eingesetzten Cookies und ähnlichen Technologien und der diesbezüglichen Einwilligungen. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist weder vertraglich vorgeschrieben noch für den Abschluss eines Vertrages notwendig. Du bist nicht verpflichtet die personenbezogenen Daten bereitzustellen. Wenn du die personenbezogenen Daten nicht bereitstellst, können wir deine Einwilligungen nicht verwalten.

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